Wirtschaftskriminalität

Als Wirtschaftskriminalität werden deliktische Handlungen bezeichnet, welche sich wesentlich durch vier Aspekte charakterisieren: Sie spielen sich im wirtschaftlichen Kontext ab, verwenden Methoden ohne körperliche Gewalt, handeln gegen den vorherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben in der Wirtschaft und richten gravierende materielle wie auch immaterielle Schäden an.

Wirtschaftskriminalität ist in der Schweiz weiter verbreitet als angenommen wird und dennoch ein Tabuthema. Tatsächlich gehen rund 7% der jährlichen Unternehmensgewinne durch Betrug verloren.1 Doch was sind die Gründe dafür?

Die Tatmotive sind schnell aufgezählt: In 73% der Fälle ist es die Kombination von Bereicherungs-bereitschaft und dem Ausnützen einer Gelegenheit. Persönliche Schulden oder das Vertuschen von schlechten Betriebsresultaten sind dagegen deutlich seltener der Grund. Das klassische Tatdreieck enthält Eigenschaften, welche wirtschaftskriminelle Handlungen begünstigen: Motiv, Rechtfertigung und Gelegenheit. Denken Sie darüber nach. Viele Mitarbeitende sind einmal frustriert. Gelegenheiten bieten sich ab und zu auch. Wenn sich der Täter / die Täterin dann noch gegenüber sich selber für die Tat rechtfertigen kann, ist der Griff in Ihre Kasse nicht mehr weit. Das Persönlichkeitsprofil der durchschnittlichen Täter überrascht: Männer, seit mehr als zwei Jahren in der Firma, unauffällig und meist aus den oberen Etagen.2

Was tun Sie, wenn Sie jemanden innerhalb Ihrer Firma des Betruges verdächtigen oder Geld oder andere Vermögenswerte fehlen? Sie können zur Polizei gehen und eine Strafanzeige stellen. Die Staatsanwaltschaft oder der zuständige Untersuchungsrichter wird dann den Tatbestand zusammen mit den zuständigen Polizeibeamten untersuchen. Dies kann unter Umständen lange dauern und Sie haben auf das Verfahren keinen Einfluss. Zusätzlich ist es oft so, dass durch die Polizei Unternehmensakten oder IT-Systeme beschlagnahmt werden, welche Ihnen dann während des Verlaufs der Untersuchung nicht mehr oder nur beschränkt zur Verfügung stehen.

Wenden Sie sich hingegen an eine Beratungsfirma wie KPMG, trifft Wirtschaft auf Wirtschaft. Die Sache wird von Anfang an schnell und diskret behandelt, KPMG wird sich nicht selber an die Polizei oder Öffentlichkeit wenden. Sie sind jederzeit über den Verlauf und die Resultate der Untersuchung informiert und können jederzeit wählen, ob und wenn ja, welche nächsten Schritte unternommen werden sollen. Dadurch können 75 Prozent der Fälle intern geregelt werden, ohne das Interesse der Medien zu wecken und ohne Unterbrechung der Geschäftsabläufe.

1 Quelle: ACFE Report to the Nation 2008
2 Quelle: KPMG Survey „Profile of a Fraudster", 2007

 

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