Prüfung von öffentlichen Gemeinwesen
Finanzsekretäre, Finanzvorstände, Rechnungsprüfungskommissionen und auch die Aufsichtsbehörden wie Bezirks- und Kantonsräte sind durch kantonale und kommunale Vorschriften zur Rechnungslegung sowie durch die Forderung nach mehr Transparenz immer stärker gefordert.
Die Stimmberechtigten aber auch alle übrigen Steuerzahler erwarten von den gewählten Behörden eine kompetente Führung des Finanzhaushaltes, eine fachmännischen Kontrolle der Finanzen und eine Aufsicht, welche sich auf Tatsachen stützt. Verschiedene kantonale Verfassungen verlangen daher eine professionelle Unterstützung der politischen Kontrollorgane.
Ohne in die politische Kontrolle einzugreifen arbeiten Wirtschaftsprüfer, zugelassene Revisoren, Juristen, Steuerberater im Bereich Mehrwertsteuer und Immobilienexperten interdisziplinär für Sie. Unser Prüfansatz basiert sowohl auf dem Verständnis für Prozessabläufe, wie auch auf detaillierten Kontrollen und Einhalteprüfungen. Dabei führen wir unsere Prüfarbeiten zwar kritisch, aber mit dem erforderlichen Blick für das Wesentliche durch. So können wir den gewählten Behörden bestätigen, dass die finanziellen Vorgänge in der Jahresrechnung richtig abgebildet und die Darstellung der Jahresrechnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Unsere Kunden erhalten über den Prüfbericht hinaus Anregungen zu Prozessoptimierung, Informationen zu Trends sowie gesetzgeberischen und aufsichtsrechtlichen Neuerungen.
Das Netzwerk «Öffentliche Verwaltung» von KPMG verfügt über langjährige Erfahrung in der Prüfung von Zweckverbänden, Einrichtungen des öffentlichen Rechts, Gemeinden, kantonalen Verwaltungen und Bundesbetrieben. Ebenfalls unterstützen wir die genannten Einrichtungen bei Umstellungen auf neue Rechnungsmodelle, bei Anpassungen an die aktuelle Gesetzgebung und bei diversen Fragestellungen.
Ansprechpartner
Michael Herzog
Partner, Leiter Audit öffentliche Verwaltung
Dipl. Wirtschaftsprüfer
KPMG AG
Badenerstrasse 172
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+41 44 249 31 53 | michaelherzog@kpmg.com
